Kostenübersicht

Dies ist eine reine Privatpraxis für privat versicherte Patient:innen und Selbstzahler:innen. Sie können auch als gesetzlich versicherte Person einen Termin buchen. In diesem Fall müssen Sie die Behandlungskosten selbst tragen (Selbstzahlerleistung). Als privat versicherte Person können Sie die Rechnungen für unsere Behandlungen bei Ihrer privaten Krankenkasse einreichen und bekommen den Ihnen vertraglich zustehenden Anteil (individueller Versicherungsvertrag) erstattet.

Alle Leistungen in der Praxis Konstantin Radi & KollegInnen werden nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet. Die Kosten variieren je nach individueller Diagnose und Behandlung und können nicht pauschalisiert werden.

Private Krankenversicherung:

  • Die Abrechnung erfolgt gemäß §5 und §6 GOÄ, in der Regel mit dem 2,3-fachen Satz, je nach Aufwand auch bis zum 3,5-fachen Satz.
  • Die Erstattung durch die private Krankenversicherung hängt vom individuellen Versicherungsvertrag ab.

Gesetzliche Krankenversicherung:

  • Gesetzlich Versicherte müssen die Kosten selbst tragen, da die Leistungen nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden.
  • Gesetzlich Versicherte mit privater Krankenzusatzversicherung: 
    Können eine teilweise bis vollständige Kostenübernahme erhalten, wenn ihre Zusatzversicherung alternative Heilmethoden abdeckt.

Selbstzahler /IGeL:

  • Die Praxis informiert vorab über den Leistungsumfang und die entstehenden Kosten.
  • Termine müssen spätestens 24 Stunden vorher abgesagt werden, sonst wird ein Ausfallhonorar berechnet. Als Terminpraxis halten wir diesen Termin ausschließlich für Sie frei.
    Sollten Sie also nicht spätestens 24 Stunden vor Ihrem Termin absagen und nicht zu Ihrem Termin erscheinen, behalten wir uns vor, Ihnen nach § 615 BGB ein Ausfallhonorar nach GOÄ, in Höhe von 130 Euro in Rechnung zu stellen.